Allgemeine Geschäftsbedingungen Personalvermittlung

(Dauerstellen / Vermittlung)

Personalselektion für Dauerstellen

Diese Personaldienstleistung ist bis zum Zustandekommen eines Arbeitsvertrages mit einem durch univativ Schweiz AG vorgeschlagenen Kandidaten oder Kandidatin kostenlos.

univativ Schweiz AG übernimmt für den Auftraggeber nach Vakanz Meldung die nachstehend aufgeführten Rekrutierungs‐ und Selektionsarbeiten:

  • Integration Ihrer Vakanz in unserer Pauschalwerbung
  • Stellenanforderungen evaluieren
  • Ansprechen von geeigneten Kandidaten und Kandidatinnen
  • Durchführung von Interviews
  • Referenzeinholung und Berichterstattung
  • Beurteilung der beruflichen/persönlichen Fähigkeiten
  • Koordination der Vorstellungsgespräche

Honorar

Ein Erfolgshonorar wird fällig, wenn ein Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und dem von uns vorgeschlagenen und ausgewählten Kandidaten oder Kandidatin zu Stande kommt. Das Erfolgshonorar wird auf Basis des ersten Bruttojahresgehaltes (Pensum 100% und min. CHF 67'500.- Jahresgehalt) berechnet:

Bruttojahresgehalt Honorarsätze

bis CHF 80’000.-
‐ 18 %
ab CHF 80'001.‐ bis CHF 120‘000.-
‐ 20 %
ab CHF 120'001.-
‐ 25 %

Das Bruttojahresgehalt versteht sich inkl. 13./14. Monatsgehalt, Gratifikationen, Spesen, Provisionen, Gewinnbeteiligungen, Boni, anderer geldwerter Vorteile, gleich ob diese Zusatzleistungen als Prämie, Gratifikationen, Weihnachtsgeld oder ähnliches bezeichnet werden und Lohnerhöhungen im ersten Dienstjahr. Sämtliche Honorare verstehen sich exkl. MwSt.

Erfolgsgarantie

Tritt ein, von uns rekrutierter Mitarbeiter, bereits im 1. Monat aus, so hat der Kunde kein Honorar zu bezahlen. Einen Anspruch auf Rückzahlung des bezahlten Erfolgshonorars gemäss Abschnitt „Honorar“ folgt erst ab dem 2. Monat mit 30% und im 3. Monat noch 20%. Voraussetzung für die Rückerstattung der Garantie ist, dass die Faktura termingerecht bezahlt wurde. Von dieser Regel ausgenommen sind Fälle, bei denen durch Verschulden des Auftraggebers der Arbeitsvertrag mit dem Kandidaten aufgelöst wird (Bsp. Restrukturierung).

Zahlungskonditionen

Kommt ein Vertrag mit einem von uns vermittelten Kandidaten oder Kandidatin zu Stande, stellen wir unser Honorar per sofort in Rechnung, unabhängig vom Arbeits‐ resp. Vertragsbeginn. Die Faktura ist innert 14 Tagen rein netto zahlbar. Wird die Faktura zum Zeitpunkt des Stellenantrittes ausgestellt, ist sie per sofort zur Zahlung fällig.

Schutzbestimmungen

Engagiert ein Auftraggeber einen von uns vorgeschlagenen Kandidaten oder Kandidatin vor Ablauf einer Frist von 12 Monaten seit Präsentation der Bewerbungsunterlagen, sind wir berechtigt, die Honorarpauschale gemäss Abschnitt „Honorar“ nachzufordern, auch wenn es eine andere als die ursprünglich vorgesehene Stelle betrifft, sei es Teilzeit oder Vollzeit, unabhängig von den Gründen, die zum Vertragsabschluss geführt haben; insbesondere auch, wenn sich der, von uns vorgeschlagene Kandidat oder Kandidatin, spontan beim Kunden vorgestellt hat oder der Kunde mit ihm Kontakt aufgenommen hat oder sein Name durch eine Drittperson dem Kunden angegeben worden ist.

Bewerbungsunterlagen

Der Auftraggeber verpflichtet sich, die von uns zur Verfügung gestellten Bewerbungsunterlagen streng vertraulich zu behandeln. Sämtliche dem Auftraggeber zugestellten Bewerbungsunterlagen bleiben bis zu einem Vertragsabschluss Eigentum der univativ Schweiz AG. Sie dürfen weder kopiert noch Dritten zugänglich gemacht werden. Direkte Referenzauskünfte dürfen nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis des Kandidaten oder Kandidatin, resp. der univativ Schweiz AG erfolgen. Dossiers von Kandidaten und Kandidatinnen, bei denen kein Vertrag zu Stande kommt, sind uns unverzüglich zu retournieren.

Vorbehalt der Zwischenvermittlung

Der univativ Schweiz AG steht es frei, bis zur Meldung des Abschlusses eines Arbeitsvertrages die Bewerbungsunterlagen eines Kandidaten oder Kandidatin Dritten zu unterbreiten.

Arbeitsaufnahme des vermittelten Angestellten

Nimmt der vermittelte Angestellte aus irgendwelchen Gründen die Arbeit nicht auf, so kann die univativ Schweiz AG für allfällige daraus entstandene Schäden oder Zusatzaufwendungen nicht haftbar gemacht werden.

Datenschutz gegenüber Auftraggeber

univativ Schweiz AG verpflichtet sich, Aufträge mit der gebotenen Sorgfalt und Diskretion abzuwickeln und vertrauliche Firmeninformationen nur mit Einwilligung des Auftraggebers an Kandidaten oder Kandidatinnen weiterzugeben.

Wirksamkeit

Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen treten bei Auftragserteilung, Vakanz Meldung sowie mit der Entgegennahme von, durch die univativ Schweiz AG zugestellten Bewerbungsunterlagen, in Kraft.

Anwendbares Recht

Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort und Gerichtsstand vereinbaren die Parteien Zürich.